Um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen, gilt seit 1. Jänner 2024 für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 35 kWp sowie dazugehörige Speicher der Nullsteuersatz. Das bedeutet, es sind keine weiteren Förderanträge mehr notwendig, die Umsatzsteuer wird beim Kauf nicht berechnet. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für die Jahre 2024 und 2025.
Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für
sofern die PV-Anlage auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird:
Der Wegfall der Steuer gilt daher auch für Balkonkraftwerke mit einer gesamten Engpassleistung bis 35 kWp. Balkonkraftwerke sind Photovoltaikmodule, die auf dem Balkon montiert und meistens mit einer Steckdose verbunden werden.
Für Anlagen, bei denen die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt (z.B. Anlagen über 35 kWp oder Anlagen auf Betriebsgebäuden), kann weiterhin über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei den nächsten Fördercalls der EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) ein Förderantrag gestellt werden.
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/
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zu den Eckdaten:
Die bestehende Smartflower-Speicheranlage mit LiFePO4 Zelle musste auf eine Nickel-Eisen Batterie Technologie getauscht werden
Dem Lithium Speicher machten die großen Temperaturschwankungen auf der Almhütte zu schaffen und führte des öfteren auch zum bekannten Zellentod. Des öfteren kam es auch zur Tiefentladung der Zelle, was sich natürlich auch negativ auf die Lebensdauer der Zelle auswirkte.
Gemeinsam mit dem Kunden entschieden wir uns für die Nickel-Eisen Technologie - eine längst vergessene aber sehr robuste Technik und für diesen Einsatzbereich die richtige Anwendung.
Eckdaten: 19,2kWh nutzbare Speicherkapazität, 2,31 kWp Smartflower + 900Wp PV-Anlage auf dem Balkongeländer, Unterstützung mittels Benzin-Aggregat, Studer Komponenten
Der Leitfaden für das Förderansuchen ist nun Online
Ablauf der Antragstellung
Im Wesentlichen wird es wieder ein zweistufiges Ticketsystem geben:
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