Photovoltaik- und Speicheranlagen

Aktuelle Förderungen

Nullsteuersatz

Um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen, gilt seit 1. Jänner 2024 für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 35 kWp sowie dazugehörige Speicher der Nullsteuersatz. Das bedeutet, es sind keine weiteren Förderanträge mehr notwendig, die Umsatzsteuer wird beim Kauf nicht berechnet. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für die Jahre 2024 und 2025.

Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für

  • den Kauf und die Installation von PV-Modulen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp,
  • deren Zubehör sowie Speicher, sofern diese gemeinsam angeschafft wurden,

sofern die PV-Anlage auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird:

  • Gebäuden, die Wohnzwecken dienen,
  • Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder
  • Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.

Der Wegfall der Steuer gilt daher auch für Balkonkraftwerke mit einer gesamten Engpassleistung bis 35 kWp. Balkonkraftwerke sind Photovoltaikmodule, die auf dem Balkon montiert und meistens mit einer Steckdose verbunden werden.

Förderungen nach dem EAG

Für Anlagen, bei denen die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt (z.B. Anlagen über 35 kWp oder Anlagen auf Betriebsgebäuden), kann weiterhin über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei den nächsten Fördercalls der EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) ein Förderantrag gestellt werden.

 

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/

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Aktuelle Beiträge

5,46kWp Photovoltaikanlage inkl. 5kWh Energiespeicher und Notstromfunktion in Greith

Es wurde eine PV-Anlage mit einer Anlagenleistung von 5,46kWp auf einem Carport-Foliendach, mittels K2 Flachdachmontagesystem ballastiert, errichtet. Weiters wurde diese Anlage mit einem 5,1kWh Energiespeicher von BYD ausgestattet und eine 3-phasige automatische Notstromfunktion verbaut. Im Zuge der Errichtung wurde auch ein neuer Normzählerverteiler ausgeführt.

 

 

 zu den Eckdaten:

  • 1 ST Fronius Symo Gen24 6.0 Plus
  • 1 ST BYD HVS 5.1
  • 12 ST Trina Solar PV-Module Glas-Glas
  • K2 Flachdachmontagesystem auf Foliendach ballastiert
  • 3-phasige automatische Notstromfunktion
  • neuer Normzählerverteiler Netz-NÖ
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Fronius kooperiert mit BYD

Fronius Solar Energy hat mit BYD eine Partnerschaft geschlossen. Der flexible Wechselrichter Fronius Symo Hybrid ist mit verschiedenen Modellen des Hochvolt-Batteriespeichers von BYD kompatibel. Dabei ist das System modular erweiterbar.

 

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Umbau Inselanlage auf Nickel-Eisen Speicher in Turnau

 

Die bestehende Smartflower-Speicheranlage mit LiFePO4 Zelle musste auf eine Nickel-Eisen Batterie Technologie getauscht werden

 

Dem Lithium Speicher machten die großen Temperaturschwankungen auf der Almhütte zu schaffen und führte des öfteren auch zum bekannten Zellentod. Des öfteren kam es auch zur Tiefentladung der Zelle, was sich natürlich auch negativ auf die Lebensdauer der Zelle auswirkte.

Gemeinsam mit dem Kunden entschieden wir uns für die Nickel-Eisen Technologie - eine längst vergessene aber sehr robuste Technik und für diesen Einsatzbereich die richtige Anwendung.

 

Eckdaten: 19,2kWh nutzbare Speicherkapazität, 2,31 kWp Smartflower + 900Wp PV-Anlage auf dem Balkongeländer, Unterstützung mittels Benzin-Aggregat, Studer Komponenten 

 

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Leitfaden zur Photovoltaik- und Speicherförderung 2019

 

 

Der Leitfaden für das Förderansuchen ist nun Online 

 

Ablauf der Antragstellung

Im Wesentlichen wird es wieder ein zweistufiges Ticketsystem geben:

  1. Schritt: Sie lösen ein „Ticket“, um die grundlegenden Daten einzugeben.
  2. Schritt: Frühestens 18 Stunden nach der Ziehung des Tickets kann im zweiten Schritt der Förderantrag vervollständigt werden („Fertigstellung“). Für diesen zweiten Schritt haben Sie 240 Stunden (10 Tage) Zeit. Den genauen Zeitraum für die Vervollständigung Ihres Tickets finden Sie in der Ticket-Bestätigungsmail bzw. auf Ihrem Bildschirm nach erfolgreicher Ticketziehung.

 

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Leitfaden zur Photovoltaik- und Speicherförderung 2018

 

 

Der Leitfaden für das Förderansuchen ist nun Online 

 

Ablauf der Antragstellung

Im Wesentlichen wird es wieder ein zweistufiges Ticketsystem geben:

  1. Schritt: Sie lösen ein „Ticket“, um die grundlegenden Daten einzugeben.
  2. Schritt: Frühestens 18 Stunden nach der Ziehung des Tickets kann im zweiten Schritt der Förderantrag vervollständigt werden („Fertigstellung“). Für diesen zweiten Schritt haben Sie 240 Stunden (10 Tage) Zeit. Den genauen Zeitraum für die Vervollständigung Ihres Tickets finden Sie in der Ticket-Bestätigungsmail bzw. auf Ihrem Bildschirm nach erfolgreicher Ticketziehung.

 

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