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Am Montag dem 07.04.2014 wurden wir von der Firma Samrtflower Energy (Hersteller) und der Firma Selina Technology & Management GmbH (Generalvertrieb Österreich) in die Blaue Lagune eingeladen.
Es waren ausschließlich Partner zu diesem Treffen geladen. Es ging darum, uns mit den Funktionen der Smartflower vertraut zu machen. Ein wichtiges Thema ist natürlich die Aufstellung und der elektrische Anschluss.
Hier noch ein paar Fotos von unserem informativen Ausflug.
Hier gibt es wichtige Infos für alle Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen die erstmalig mit dem 28.02.2014 in Betrieb genommen wurden bzw. der Kaufabschluss nach dem 28.02.2014 erfolgte.
Die WKO formuliert das Ganze so, dass es auch für uns, Normalsterbliche auch verständlich ist.
Zitat:
Leistungsfähigkeit, Nutzungsdauer
Soweit die Anlage Zwecken der Einkünfteerzielung dient, sind die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage
nach allfälliger Kürzung um eine steuerfreie Investitionsförderung auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abzuschreiben.
Steuerliche Beurteilung - Volleinspeiser
Einkommensteuer/Körperschaftsteuer
Bei Volleinspeisung stellt die Photovoltaikanlage hinsichtlich des gesamten eingespeisten (verkauften) Stromes eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle dar.
Umsatzsteuer
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage bei Volleinspeisung begründet eine unternehmerische Tätigkeit. Bei Volleinspeisung sind sämtliche Stromlieferungen an das Energieversorgungsunternehmen
steuerbar und idR steuerpflichtig
Steuerliche Beurteilung - Überschusseinspeiser
Einkommensteuer/Körperschaftsteuer
Bei Überschusseinspeisung stellt die Photovoltaikanlage insoweit eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle dar, als Strom in das öffentliche Netz eingespeist und an ein
Energieversorgungsunternehmen (die OeMAG) verkauft wird. Die Einnahmen aus der Einspeisung sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Da der produzierte Strom bei Überschusseinspeisung immer auch
unmittelbar der Eigenverwendung dient, ist die Anlage
insoweit der Privatsphäre zuzuordnen, als der produzierte Strom eigenen privaten Zwecken dient, bzw.
insoweit der Betriebssphäre zuzuordnen, als der produzierte Strom eigenen betrieblichen (z.B. gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen) Zwecken dient.Umsatzsteuer
Auch bei der Überschusseinspeisung wird mit der Photovoltaikanlage Strom produziert, der -teilweise - gegen nachhaltige Einnahmen an das Netz geliefert wird. Es liegt daher eine unternehmerische
Tätigkeit vor. Bei Überschusseinspeisung sind sämtliche Stromlieferungen an das Energieversorgungsunternehmen steuerbar und idR steuerpflichtig. Leistungen gelten zur Gänze als für das
Unternehmen ausgeführt, wenn sie zu mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen. Wird die 10%-Grenze unterschritten, steht ein Vorsteuerabzug für die Anlage sowie für die damit
zusammenhängenden laufenden Aufwände nicht zu.
Überschusseinspeisung bei anteiliger Privatnutzung
Grundsätzlich steht dem Anlagenbetreiber bei voller Zuordnung der Anlage zum Unternehmen der volle Vorsteuerabzug für die Errichtung und den Betrieb der Anlage zu.
Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung
Wird bei Überschusseinspeisung der produzierte Strom neben der Lieferung ins öffentliche Stromnetz auch für andere unternehmerische Zwecke genutzt, so richtet sich der Vorsteuerabzug insoweit
nach dieser Nutzung. Eine allfällige Aufteilung der Vorsteuern hat -soweit messbar - nach dem tatsächlichen Stromverbrauch, allenfalls nach dem geschätzten Stromverbrauch zu erfolgen.
Elektrizitätsabgabe
Die Lieferungen und der Verbrauch (selbst erzeugter) elektrischer Energie unterliegen grundsätzlich der
Elektrizitätsabgabe. Soweit der Überschusseinspeiser den von ihm erzeugten Strom in das öffentliche Netz und damit an ein "Elektrizitätsunternehmen" liefert, sind die Lieferungen nicht steuerbar.
Der Verbrauch von selbst erzeugtem Strom ist bis zum Erreichen einer Freigrenze von 5.000 kWh pro Jahr steuerfrei, ab Überschreiten dieser Freigrenze unterliegt der gesamte selbst erzeugte und
(privat und/oder erwerbswirtschaftlich) verbrauchte Strom der Elektrizitätsabgabe. Die Abgabe beträgt 0,015 Euro je kWh und wird auf die jeweils selbst verbrauchte Menge elektrischer Energie
erhoben.
Steuerliche Beurteilung – Inselbetrieb
Einkommensteuer/Körperschaftsteuer
Je nach Verwendung des produzierten Stromes ist die Anlage der Privatsphäre bzw. hoheitlichen Sphäre oder der Sphäre der Einkünfteerzielung bzw. der privatwirtschaftlichen Sphäre
zuzuordnen.
Umsatzsteuer
Wird der im Inselbetrieb gewonnene Strom ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken genutzt (z.B. für eine in einer Berghütte betriebene Gastwirtschaft), so ist die Photovoltaikanlage dem
Unternehmen zuzurechnen. Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung und dem Betrieb der Anlage steht nach Maßgabe dieser unternehmerischen Nutzung zu. Wird der gewonnene Strom ausschließlich zu
privaten oder hoheitlichen Zwecken genutzt, so ist die Anlage keinem Unternehmen zugeordnet.
Elektrizitätsabgabe
Bis zu einer Freigrenze von 5.000 kWh pro Jahr ist der Verbrauch selbst erzeugten Stroms steuerfrei, ab Überschreiten der Freigrenze unterliegt die gesamte selbst erzeugte und verbrauchte
elektrische Energie der Elektrizitätsabgabe.
Zitat
Ende
Quelle: WKNÖ-Newsletter
Hier gibt es noch den Erlass zum Download, wie er vom BMF veröffentlicht wurde
Es gibt Neuigkeiten wenn Sie einen Einbruchschutz in Mietobjekten planen.
Die WKO hat folgendes Merkblatt dazu ausgeschickt.
Smartflower energy technology gmbh holt mit ihrer Smart Flower den Verbund-E-Novation Award ins Burgenland. Den Pressebericht von WIBAG.at gibt es hier als Download.
Auch heuer wieder fördert die österreichische Bundesregierung nach dem alt bewährten Prinzip der Registrierung und anschließender Antragstellung nach Fertigstellung der Anlage. Das Ganze wird wieder über die Kommunalkredit abgewickelt.
Gefördert werden Photovoltaikanlagen im Netzparallelbetrieb und max. 5kWpeak. Die Auszahlung erfolgt in einem einmaligen Investitionszuschusses für freistehende / Aufdachanlagen €275 / kWpeak und für Indachanlagen € 375 / kWpeak.
Näheres können Sie HIER nachlesen
Die neuen Produktinfos bzw. Preisblatt zur Smartflower sind endlich verfügbar. Nähere Infos finden Sie hier
Soeben erhielt ich die Nachricht, dass die Samrtflower ab Sofort bestellbar ist. Der angesetzte Liefertermin ist mit April 2014 fixiert.
Nähere Infos zur Smartflower finden Sie hier
Wenn Sie Fragen haben, benutzen Sie doch unser Kontaktformular
Der österreichische Vertriebspartner Selina Technology & Management GmbH wird auf der Bauen und Energie Messe in Wien vertreten sein.
Wer also diverse Fragen über die Smartflower hat, ist dort bestens beraten.
Nähere Infos finden Sie unter folgenden Link
Ausstellerliste Bauen und Energie Messe Wien
Durch ein Timeout konnten die unzähligen Anfragen in den Griff bekommen werden.
Hätte ich ehrlich gesagt nicht gedacht.
Morgen ist es wieder soweit, die Oemag hat den Zeitpunkt mit 17:00 Uhr fixiert. Das freut sicherlich viele Arbeitnehmer, die dazu verdonnert werden etwas länger arbeiten zu dürfen. Stellt sich nur die Frage um wieviel länger??
Wenn man sich das Chaos vom 02.01. in Erinnerung ruft, könnte es bis spät in die Abendstunden dauern. Also heizt schon mal eure Kafeemaschinen auf!
Die Abwicklungsstelle ist wieder mal down - mich wunderts net! Ich finds einfach nur eine Frechheit! Haben anscheinend nichts aus dem Vorjahr gelernt!
10:20 wurde folgende Nachricht auf deren Website angezeigt: